FÜR PRIVATPERSONEN
Unser gesamtes Handeln ist darauf ausgelegt, dass wir durch die Dienstleistungen unserer Kanzlei die bestmöglichen Resultate für Sie erreichen können. Sie sollen verstehen, was in den Büchern steht. Deshalb suchen wir das regelmäßige Gespräch mit ihnen.
Einkommenssteuer
Auf die Frage, ob sich ein Steuerberater für Privatpersonen überhaupt lohnt, gibt es nur eine Antwort: Ja, in jedem Fall!
Denn gerade bei den zahlreichen Gesetzesänderungen können Steuerlaien schnell den Überblick verlieren. Eine nicht qualifizierte und nicht der aktuellen Gesetzgebung entsprechenden Erklärung kann für den Steuerpflichtigen daher oft mit finanziellen Einbußen einhergehen.
Immerhin liegt die durchschnittliche Steuererstattung für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer bei rund 900,-€ / Jahr, wo wir unter Umständen noch deutlich mehr für Sie erreichen könnten.
Auch für den Fall, dass das Finanzamt einmal einen Fehler begeht, sind wir für Sie da. Wir vertreten Sie bei Einsprüchen und auch eventuellen Verfahren vor den Finanzgerichten
Das Testament bildet einen wichtigen Grundstein für das Nachfolgekonzept. Darüber hinaus kann unter Ausnutzung schenkungssteuerrechtlicher Freibeträge bereits zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Teil des Vermögens auf die nächste Generation übertragen werden.
Jedoch sollte auch der finanziellen Bedarf im Alter nicht aus den Augen verloren werden und sich eine gewisse Versorgung vorbehalten werden (z. Bsp. über einen Vorbehaltsnießbrauch).
Auch Belange oder Besonderheiten in der Familie sind in die Nachfolgeüberlegungen mit einzubeziehen.
Neben steuerlichen Vermögensstrukturplanung begleiten wir Sie umfassend bei der Gestaltung, Optimierung und Umsetzung Ihres Nachfolgekonzepts für Ihr Privatvermögen.
Erbschaft
und Schenkung
Grundbesitz
Zum Portfolio von Privatpersonen gehört regelmäßig ein Immobilienbestand. Ohne steuerliche Planung aufgestellte „historisch gewachsene Strukturen“ führen oft zu ungewollten Steuerkonsequenzen.
Dabei bietet sich gerade hier ein beachtliches Gestaltungspotenzial, sowohl für die ertragsteuerliche, als auch für die grunderwerbsteuerliche Seite.
Wir verfügen über die notwendige Erfahrung bei der organisatorischen Strukturierung des Immobilienbesitzes. Wir können Ihnen helfen beim Weg in eine geordnete Struktur. Bei der laufenden Besteuerung des Immobilienbestandes helfen wir Ihnen Klippen zu umsegeln und steuerliche Privilegien zu erlangen.
Insbesondere folgende Themenkreise sind bei der Immobilienbesteuerung von Bedeutung:
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Vermeidung des gewerblichen Grundstückshandels
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Inanspruchnahme erweiterter Gewerbesteuerkürzung
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Grunderwerbsteuerliche Optimierung
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Steuerschonende Portfoliobereinigung und Veräußerung
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Vorbereitung des Vermögensübergangs auf die nächste Generation
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Erbschaft / Schenkung